Kanzlei Böhm
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Kosten

Die Kosten der anwaltlichen Beratung richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und orientieren sich der Höhe nach am Streitwert. Dies ist der Wert, den Ihr Verfahren hat (z.B. die Summe, die eingeklagt wird). Zu Beginn des Mandats informiere ich Sie ausführlich über Ihr Kostenrisiko und beantworte gerne alle Ihre Fragen hierzu.

Es gibt auch die Möglichkeit Honorarvereinbarungen zu treffen, hierbei wird exakt nach angefallenen Arbeitsstunden abgerechnet. Fragen Sie mein Stundenhonorar gerne unverbindlich an.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Aus Ihren Vertragsunter- lagen können Sie ersehen, welche Bereiche sie umfasst und ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung besteht. Haben Sie hierzu weitere Fragen? Ich kläre diese mit Ihnen und erledige gerne die Deckungsschutz- anfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung.

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf maximal 190,00 € zzgl. Ust..

Für finanziell schwach situierte Personen gibt es die Möglichkeit außergerichtlich über Beratungshilfe abzurechnen und im gerichtlichen Verfahren einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Die Details erläutere ich Ihnen gerne persönlich.

Im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, d.h. jeder bezahlt seinen Rechtsanwalt, und zwar unabhängig von Obsiegen oder Unterliegen - die anfallenden Gerichtskosten trägt die Partei, die unterlag. Gibt es einen Vergleich so fallen keine Gerichtsgebühren an und die Kosten der Parteien werden gegeneinander aufgehoben (Kostenaufhebung).

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